Patentämter
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), eine dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnete Bundesoberbehörde, ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Das Amt hat den gesetzlichen Auftrag, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten sowie die Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte mit Wirkung für Deutschland zu informieren. Das Amt ist mit Dienststellen in München, Jena und Berlin vertreten, die Dienststelle München ist der Hauptsitz des DPMA.
Europäisches Patentamt (EPA)
Das Europäische Patentamt (EPA) ist das Exekutivorgan der Europäischen Patentorganisation (EPO), einer auf Basis des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) gegründeten zwischenstaatlichen Einrichtung, deren Mitglieder die EPÜ-Vertragsstaaten sind. Aufgabe des EPA ist die Erteilung europäischer Patente für die EPÜ-Vertragsstaaten. Die Tätigkeit des EPA wird vom Verwaltungsrat der Organisation überwacht, der sich aus Delegierten der Vertragsstaaten zusammensetzt. Hauptsitz des EPA ist München. In der Zweigstelle in Den Haag werden die Formal- und Eingangsprüfungen sowie die Recherchen zu den eingereichten Patentanmeldungen durchgeführt. Die sachliche Prüfung der Erfindung, Beschwerden, Einspruchsverfahren werden beim EPA in München durchgeführt. Weitere Dienststellen hat das EPA in Berlin und Wien.
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Der WIPO gehören zur Zeit 179 Mitglieder an. Ihr Zweck ist es, den Schutz des geistigen Eigentums durch Zusammenarbeit der Staaten weltweit zu fördern und die verwaltungsmäßige Zusammenarbeit der zum Schutz des geistigen Eigentums durch internationale Verträge gebildeten Verbände zu gewährleisten. Patentanmeldungen nach dem PCT (Patent Cooperation Treaty) können sowohl beim DPMA, beim EPA als auch bei der WIPO als Anmeldeamt eingereicht werden.