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Gebrauchsmuster

Anmeldung eines Gebrauchsmusters

Die Gebrauchsmusteranmeldung erfolgt beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) in München oder einer der Dienststellen des DPMA in Jena oder Berlin. Daneben werden Gebrauchsmusteranmeldungen auch von bestimmten Patentinformationszentren entgegengenommen. Diese Patentinformationszentren dokumentieren den Eingangstag und leiten die Gebrauchsmusteranmeldungen, ohne sie zu prüfen, an das DPMA weiter.

Gebrauchsmusteranmeldungen können beim Deutschen Patent- und Markenamt auch in elektronischer Form eingereicht werden. Für die elektronische Gebrauchsmusteranmeldung gilt ein ermäßigter Gebührensatz von 30 Euro.

Anmeldungen können auch in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst sein. In diesem Fall ist jedoch eine deutsche Übersetzung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einreichung der Anmeldung nachzureichen. Wird die Übersetzung nicht fristgemäß eingereicht, gilt die Anmeldung als nicht erfolgt.

Welche Unterlagen sind für eine Gebrauchsmusteranmeldung einzureichen?

  1. Eintragungsantrag: das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorgesehene Antragsformblatt (3-fach-Satz) muss verwendet werden (Formblatt-Nr. G 6003)

  2. Anmeldungsunterlagen: Die Erfindung muss in den Anmeldeunterlagen so deutlich und vollständig offenbart sein, dass ein Fachmann sie ohne Weiteres ausführen kann; die Erfindung muss in Worten beschrieben sein, technische Beschreibung, Schutzansprüche und ggf. Zeichnungen sind jeweils in zwei Stücken einzureichen.

Weiteres Verfahren

Ist die Anmeldung eingereicht, so erhält der Anmelder, sein Zustellungsbevollmächtigter oder sein Vertreter eine Empfangsbescheinigung, die den Anmeldetag sowie das für die Anmeldung vergebene Aktenzeichen enthält. Der Anmelder hat im Übrigen noch Folgendes zu beachten:

Beseitigung von Mängeln

Fehlen bestimmte Erfordernisse bei den Anmeldungsunterlagen, so ergeben sich unterschiedliche Rechtsfolgen, die von der Art des Mangels abhängen.

  • Ist die Erfindung nicht so verständlich und umfassend offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen kann, ist es nicht möglich, die mit solchen Mängeln behaftete Anmeldung als Gebrauchsmuster einzutragen. Die Anmeldung wird dann durch Beschluss zurückgewiesen, wenn sie nicht vorher zurückgenommen wird. In Betracht kommt dann eine Neuanmeldung.
  • Bei heilbaren Mängeln fordert das Deutsche Patent- und Markenamt den Anmelder unter Fristsetzung zur Erfüllung bestimmter Erfordernisse auf. Kommt der Anmelder der Aufforderung nicht nach, so muss auch in diesem Falle mit der Zurückweisung der Anmeldung gerechnet werden.

Eintragung und Bekanntmachung

Nach Eingang der Gebühr und wenn die Formalprüfung keine Mängel aufzeigt (oder diese behoben werden konnten), wird das Gebrauchsmuster in das Gebrauchsmusterregister eingetragen. Die Eintragung wird im Patentblatt veröffentlicht.

Kontaktinformationen:

DEUTSCHES PATENT- UND MARKENAMT
80297 München
Telefon:(0 89) 21 95 - 0
Telefax:(0 89) 21 95 - 22 21
Telefonische Auskünfte: (0 89) 21 95 - 34 02
Internet: http://www.dpma.de



Anmeldeformulare und Merkblätter

PatentanmeldungAuf der Formularseite des Deutschen Patent und Markenamtes finden Sie alle Vordrucke und Merkblätter zur Anmeldung gewerblicher Schutzrechte in Deutschland, Europa und weltweit.