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Gebrauchsmuster

Was ist ein Gebrauchsmuster?

Das Gebrauchsmuster wird auch als "Kleines Patent" bezeichnet. Es ist ein echtes Erfindungsschutzrecht, das in seinen Schutzwirkungen nicht hinter dem Patent zurück steht. Da bei der Anmeldung eines Gebrauchmusters lediglich eine formale Prüfung stattfindet, kann es schnell, einfach und kostengünstig erworben werden. Das macht es in der Praxis attraktiv.

Aufgrund der Ähnlichkeit der Schutzrechte "Patent" und "Gebrauchsmuster" erfolgt die inhaltliche Beschreibung des Gebrauchsmusters anhand einer Abgrenzung zum Patent.

  • Gebrauchsmusterschutz gibt es für technische Erfindungen, jedoch nicht für chemische, physikalische und biologische Verfahrenserfindungen; diese sind nur dem Patentschutz zugänglich.

  • Gebrauchsmusterschutz dauert drei Jahre; er kann einmal um drei Jahre und dann zweimal jeweils um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die Höchstschutzdauer ist 10 Jahre gegenüber 20 Jahren beim Patent.

  • Gebrauchsmuster müssen zwar wie Patente neu sein und Erfindungshöhe aufweisen, das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird aber nicht vor der Eintragung geprüft. Daher spricht man auch von einem reinen Registerrecht, weil eine inhaltliche Prüfung nicht stattfindet.

  • Der Inhaber des eingetragenen Gebrauchsmusters kann wie der Patentinhaber über sein Schutzrecht verfügen und anderen die Nutzung der Erfindung untersagen.

  • Da das Gebrauchsmusterrecht inhaltlich nicht geprüft wurde, muss der Inhaber stets damit rechnen, dass es einer Überprüfung im Prozess nicht stand hält; ein unberechtigtes Vorgehen gegen Mitbewerber könnte dann eigene Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, weshalb hier unbedingt juristischer Rat eingeholt werden sollte.

  • Jedermann kann geltend machen, daß das eingetragene Gebrauchsmuster nicht neu sei oder keine Erfindungshöhe inne habe und die Löschung des Gebrauchsmusters beim Patentamt beantragen. Im Rahmen dieses Löschungsantrags wird das Gebrauchsmuster dann beim Patentamt nachträglich streng geprüft, ähnlich einer Prüfung vor Erteilung eines Patentes.

  • Hält das Gebrauchsmuster einer inhaltlichen Prüfung nicht stand, geht der Rechtsschutz rückwirkend verloren; weil das z.T. schwerwiegende finanzielle Konsequenzen haben kann, sollte auch hier professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

  • Hält das Gebrauchsmuster einer inhaltlichen Prüfung stand, entfaltet es die gleichen Wirkungen wie ein Patent.

  • Für das Gebrauchsmuster wird das gesamte Eintragungsverfahren mit der Anmeldegebühr bezahlt.



Anmeldeformulare und Merkblätter

PatentanmeldungAuf der Formularseite des Deutschen Patent und Markenamtes finden Sie alle Vordrucke und Merkblätter zur Anmeldung gewerblicher Schutzrechte in Deutschland, Europa und weltweit.