Häufig gestellte Fragen
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Was ist eine Erfindung?
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Kann man alle neuen Ideen patentieren lassen?
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Wie läuft das Verfahren zur Erteilung eines deutschen Patents ab?
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Gibt es Formulare für eine Patentanmeldung?
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Was kostet eine Patentanmeldung, gibt es Ermäßigungen?
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Kann man eine Erfindung nach ihrer Veröffentlichung noch patentieren lassen?
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Wie unterscheiden sich Patent und Gebrauchsmuster?
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Warum sollte man eine Erfindung patentieren lassen?
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Was ist eine Lizenz?
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Was ist ein Europäisches Patent?
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Was ist eine Patentrecherche?
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Was ist ein Patentinformationszentrum?
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Was ist eine internationale Anmeldung nach PCT-Vertrag?
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Wie finde ich einen Patentanwalt?
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Wie unterscheiden sich Diensterfindungen und freie Erfindungen an der Uni?
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Kann man software-bezogene Erfindungen patentieren lassen?
Kann man eine Erfindung nach ihrer Veröffentlichung noch patentieren lassen?
Nein. Die Veröffentlichung einer Erfindung vor deren Anmeldung macht nach geltendem Recht die spätere Erteilung eines Patents unmöglich. Die Erfindung wird dann zum Zeitpunkt der Anmeldung patentrechtlich nicht mehr als neu betrachtet.
"Veröffentlichung" bedeutet hierbei jede Bekanntmachung an eine nicht zur Geheimhaltung verpflichtete Person. Daher sind Präsentationen einer Erfindung auf Ausstellungen und Messen und Beschreibungen der Erfindung durch Vorträge oder (eigene oder fremde) Veröffentlichungen in jedem Fall neuheitsschädlich und zerstören jede Chance auf patentrechtlichen Schutz! Dies gilt sowohl nach deutschem und europäischem Patentrecht. Demgegenüber existiert in recht vielen Staaten der Welt wie z. B. USA, Japan, Korea eine Neuheitsschonfrist für eigene Veröffentlichungen des Erfinders.
Nach Veröffentlichung einer Erfindung bleibt in Deutschland noch die Möglichkeit, durch schnelle Anmeldung eines Gebrauchsmusters einen - wenn auch eingeschränkten - rechtlichen Schutz zu erlangen. Im Unterschied zum Patent gibt es beim deutschen Gebrauchsmuster nämlich eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten.