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Häufig gestellte Fragen

Wie läuft das Verfahren zur Erteilung eines deutschen Patents ab?

Der erste Schritt zur Patenterteilung ist die Einreichung einer Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Das DPMA prüft nach Eingang der Anmeldung, ob sie den formalen Voraussetzungen genügt; ist dies nicht der Fall, fordert es den Anmelder auf, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen.

Wie gehts weiter?

  • Zusammen mit der Anmeldung (oder später) kann die Durchführung einer Amtsrecherche zur Beurteilung der Patentfähigkeit einer Erfindung beantragt werden. Das Rechercheergebnis gibt dem Antragsteller wichtige Hinweise darauf, ob seine Patentanmeldung Aussicht auf Erfolg.
  • Bereits mit der Anmeldung kann ein Prüfungsantrag gestellt werden; dies muss spätestens sieben Jahre nach Einreichung der Anmeldung geschehen. Das DPMA prüft dann, ob die Patentanmeldung den gesetzlichen Anforderungen genügt und ob der Gegenstand der Anmeldung patentfähig ist. Ist das Ergebnis positiv, wird das Patent erteilt.
  • Wird das Patent erteilt, so wird es in der Patentschrift veröffentlicht. Damit beginnt eine dreimonatige Einspruchsfrist, innerhalb derer jeder gegen das Patent Einspruch erheben kann. Das Patent hat eine Laufzeit von maximal 20 Jahre ab Anmeldung (vorausgesetzt, der Patentinhaber bezahlt pünktlich die jährlichen Aufrechterhaltungsgebühren).

Welche Fristen sind wichtig?

  • 12 Monate nach der Patentanmeldung endet die Prioritätsfrist: Nur innerhalb dieser Frist kann für die Erfindung beim Europäischen Patentamt oder bei einem ausländischen Patentamt eine Patentanmeldung vorgenommen werden, für die das Datum der DPMA-Anmeldung in Anspruch genommen werden kann.
  • Nach spätestens 18 Monaten wird die Patentanmeldung als Offenlegungsschrift veröffentlicht.

  • 7 Jahre nach der Patentanmeldung endet die Möglichkeit, einen Prüfungsantrag zu stellen. Wird diese Frist versäumt, kann kein Patent mehr erteilt werden. Der Prüfantrag muss also spätestens sieben Jahre nach der Patentanmeldung gestellt werden.