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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Europäisches Patent?

Hierunter versteht man ein vom Europäischen Patentamt erteiltes Patent mit Wirkung für einen oder mehrere Staaten der Europäischen Patentorganisation (EPO). Das vom EPA einheitlich erteilte Patent besteht aus einem Bündel rechtlich selbständiger Nationalpatente, die auch in den jeweiligen Staaten einzeln verwaltet werden.

Der Antragsteller bestimmt bei der Einreichung seiner Patentanmeldung, für welche der EPO-Staaten sein Europäisches Patent erteilt werden soll (Benennungsländer). Das Verfahren beim EPA entspricht in seiner Struktur dem Verfahren zur Erteilung eines deutschen Patents:

  • Eingangs- und Formalprüfung

  • Recherche und Sachprüfung

  • Erteilung des Patents oder die Zurückweisung des Antrags

  • 9 Monate Einspruchsfrist nach Patenterteilung