Hintergrund und Zielsetzung gewerblicher Schutzrechte
Welches gewerbliche Schutzrecht ist sinnvoll?
Über die Art des Schutzrechtes, das angemeldet wird, entscheidet seine Befähigung zur Erfüllung der jeweiligen Schutzvoraussetzungen, den Schutzumfang der Rechte und der zeitliche Rahmen, in dem das Unternehmen den Schutz erreichen will.
Erfindungen können z. B. als:
- Patent (technische Erfindung, die neu und gewerblich anwendbar ist)
Gebrauchsmuster (eine Art "kleines Patent")
Marke (z.B. Wort- oder Bildmarken) angemeldet werden.
Geschmacksmuster (hier geht es um den Schutz von Design, Mustern und Modellen) oder
Eine Kombination von zwei oder mehreren Schutzrechtsarten für eine Erfindung ist möglich. Hierbei sind Überlegungen anzustellen, wie für die Erfindung ein möglichst umfassender rechtlicher Schutz erreicht werden kann. Diese komplexen Fragen zur Patentstrategie eines Unternehmens setzen sowohl technische, marktwirtschaftliche als auch patentrechtliche Kenntnisse voraus.
Wird eine Anmeldung des Schutzrechts für sinnvoll erachtet, muß entschieden werden, ob nur ein nationales oder ob weitere Schutzrechte im Ausland beantragt werden sollen. Jedes Schutzrecht verleiht dabei nur im betreffenden Land, in dem es angemeldet ist, Rechtsschutz. Um umfassenden und betriebswirtschaftlich sinnvollen Rechtschutz zu erlangen, sollte über eine Patentanmeldung im Ausland nachgedacht werden.