Direktlink:
Inhalt; Accesskey: 2 | Hauptnavigation; Accesskey: 3 | Servicenavigation; Accesskey: 4

Patentanmeldung

Formulare
Patentanmeldung
© istockpoto

Patentanmeldung für ein deutsches Patent

Der erste Schritt zur Patenterteilung ist die Einreichung einer Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München. Die dafür notwendigen Formulare und Hinweise zum Ausfüllen der Unterlagen finden Sie auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamts.

Notwendige Unterlagen sind:

  • das Anmeldeformular, d.h. der "Antrag auf Erteilung des Patents", mit einem Titel für die Erfindung, den gestellten Anträgen und der Anschrift des Anmelders
  • die Patentansprüche, in denen der Erfindungsgegenstand definiert ist
  • die Beschreibung der Erfindung mit Nennung des bekannten Standes der Technik und Kritik am Stand der Technik sowie die Aufgabe der Erfindung und die Erläuterung der Lösung der Aufgabe

  • ggf. Zeichnungen

  • die Zusammenfassung (Kurzfassung des technischen Inhalts)
  • die Erfinderbenennung
  • eine Vollmacht, wenn die Anmeldung nicht vom Anmelder selbst eingereicht wird.

Gleichzeitig ist die Anmeldegebühr ist zu entrichten. Das DPMA prüft nach Eingang der Anmeldung, ob sie den formalen Voraussetzungen genügt; ist dies nicht der Fall, fordert es den Anmelder auf, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen.

Wie gehts weiter?

  • Zusammen mit der Anmeldung (oder später) kann die Durchführung einer Amtsrecherche zur Beurteilung der Patentfähigkeit einer Erfindung beantragt werden. Das Rechercheergebnis gibt dem Antragsteller wichtige Hinweise darauf, ob seine Patentanmeldung Aussicht auf Erfolg hat.
  • Bereits mit der Anmeldung kann ein (gebührenpflichtiger) Prüfungsantrag gestellt werden. Dies kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens sieben Jahre nach Einreichung der Anmeldung geschehen. Das DPMA prüft dann, ob die Patentanmeldung den gesetzlichen Anforderungen genügt und ob der Gegenstand der Anmeldung patentfähig ist. Ist das Ergebnis positiv, wird das Patent erteilt.
  • Wird das Patent erteilt, so wird es in der Patentschrift veröffentlicht. Damit beginnt eine dreimonatige Einspruchsfrist, innerhalb derer jeder gegen das Patent Einspruch erheben kann. Das Patent hat eine Laufzeit von maximal 20 Jahre ab Anmeldung (vorausgesetzt, der Patentinhaber bezahlt pünktlich die jährlichen Aufrechterhaltungsgebühren).

Welche Fristen sind wichtig?

  • 12 Monate nach der Patentanmeldung endet die Prioritätsfrist: Nur innerhalb dieser Frist kann für die Erfindung beim Europäischen Patentamt oder bei einem ausländischen Patentamt eine Patentanmeldung mit Wirkung in anderen Staaten vorgenommen werden, für die das Datum der DPMA-Anmeldung in Deutschland in Anspruch genommen werden kann.
  • Nach spätestens 18 Monaten wird die Patentanmeldung als Offenlegungsschrift veröffentlicht, unabhängig davon, ob der Prüfungsantrag bereits gestellt wurde oder das Patent gar schon erteilt wurde. Wurde das Patent bereits erteilt, erscheint i.d.R. die Patentschrift ("überrollte Offenlegungsschrift").

  • 7 Jahre nach der Patentanmeldung endet die Möglichkeit, einen Prüfungsantrag zu stellen. Wird diese Frist versäumt, kann kein Patent mehr erteilt werden. Sofern der Anmelder auch tatsächlich noch Patentschutz wünscht, muß der Prüfantrag also spätestens sieben Jahre nach der Patentanmeldung gestellt werden.



Anmeldeformulare und Merkblätter

PatentanmeldungAuf der Formularseite des Deutschen Patent und Markenamtes finden Sie alle Vordrucke und Merkblätter zur Anmeldung gewerblicher Schutzrechte in Deutschland, Europa und weltweit.