Patentmanagement
Überwachung von Einzelrechten
Die maximale Dauer eines Patents beträgt 20 Jahre, gerechnet vom auf den Anmeldetag folgenden Tag. Eine Sonderregelung existiert für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel. Hier kann der Patentschutz um maximal fünf Jahre auf insgesamt 25 Jahre verlängert werden (Ergänzendes Schutzzertifikat). Zu berücksichtigen ist dabei, dass ab dem dritten Jahr eine Aufrechterhaltungsgebühr, eine so genannte Jahresgebühr, zu zahlen ist, die jährlich zunimmt. Das Patent erlischt bei nicht bezahlten Aufrechterhaltungsgebühren. Andernfalls spätestens nach 20 bzw. 25 Jahren.
Besondere Bedeutung kommt daher der Überwachung der Auslauftermine zu. Nur so kann rechtzeitig die entsprechende Jahresgebühr entrichtet werden, damit weiterhin der rechtliche Schutz für das erteilte Patent gewährleistet ist.
Höhe der Aufrechterhaltungsgebühren
Die Aufrechterhaltungsgebühren für ein Patent sind nach Patentjahren gestaffelt. Sie erstrecken sich beim Deutschen Patent- und Markenamt von derzeit 70 Euro für das dritte und vierte Jahr über 350 Euro für das zehnte Jahr bis auf 1.940 Euro für das zwanzigste Jahr der Aufrechterhaltung.
Die Aufrechterhaltungsgebühren für ein vom Europäischen Patentamt erteiltes Patent, das nach Erteilung in ein Bündel nationaler Patente zerfällt, errechnen sich aus der Summe der in den jeweiligen Benennungsstaaten anfallenden Jahresgebühren. Angesichts der Höhe dieser Kosten ist für die Entscheidung, ob ein Patent aufrecht erhalten oder aufgegeben werden sollte, insbesondere die Kosten-Nutzen-Frage von Bedeutung: Stehen die durch das Patent erwirtschafteten Erträge oder strategische Überlegungen des Patentinhabers in einem angemessenen Verhältnis zu den steigenden Aufrechterhaltungskosten?
In Abhängigkeit von der Kosten-Nutzen-Relation sollten Sie überlegen, ob sich die Aufrechterhaltung des Patents für das Unternehmen noch lohnt oder ob es durch Nichtzahlung der Jahresgebühr zum Erlöschen gebracht werden sollte.