Patentmanagement
Verfolgung von Patentverletzungen
Die Ahndung von Patentverletzungen durch Dritte ist Aufgabe des Patentinhabers. Er muss das eigene Patent gegen Patentverletzungen verteidigen, also gegen die unerlaubte Nutzung der durch das Patent geschützten Erfindung vorgehen. Für ein in Deutschland geltendes Patent bietet das Patentgesetz hierfür die Rechtsgrundlagen. Hinsichtlich eventueller Bereicherungsansprüche gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Bei Verletzungshandlungen in anderen Ländern gilt meist das Recht des Staates, in dem das Patent gilt.
Entschädigungsanspruch
Sobald das Patentamt die Anmeldung eines Patents i.d.R. 18 Monate nach dem Anmeldetag in einer Offenlegungsschrift veröffentlicht hat, entsteht für den Anmelder ein Anspruch auf angemessene Entschädigung. Diese gilt gegenüber Dritten, die den Gegenstand der Anmeldung in schuldhafter Weise in Benutzung nehmen, soweit später auch ein Patent erteilt wird.
Bereicherungsrechtlicher Anspruch
Nach Verjährung des Entschädigungsanspruches verbleibt u.U. ein bereicherungsrechtlicher Anspruch. Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Rechnungslegung sowie u.U. Vernichtung der patentverletzenden Gegenstände können vor einem ordentlichen Gericht geltend gemacht werden. Allerdings erst nach der Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung eines Patents.
Die Verletzung von Schutzrechten kann für den Verletzer erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wurde beispielsweise ein betreffendes Produkt verkauft, sind die entsprechenden Kundendaten offen zu legen. Neben der sofortigen Unterlassungspflicht droht außerdem ein Anspruch auf Schadenersatz. Zudem hat der Verletzer die Gerichtskosten sowie seine eigenen außergerichtlichen Kosten (in der Hauptsache Anwaltskosten) und die des Prozessgegners zu tragen.
Ausschließlich zuständig für Patentverletzungsverfahren sind in Deutschland die für Patentstreitsachen zuständigen Zivilkammern, die bei insgesamt zwölf Landgerichten eingerichtet wurden. Für die beteiligten Parteien besteht dabei Anwaltszwang.
Ein wettbewerbsstrategisch orientiertes Patentmanagement sollte deshalb auch die Verfolgung von Patentverletzungen beinhalten.