Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster schützt wie das Patent technische Neuerungen. Im Unterschied zum Patent ist es ein reines Registerrecht. Das bedeutet, dass das Gebrauchsmuster nach der Anmeldung in die Gebrauchsmusterrolle eingetragen wird. Dies geschieht jedoch ohne vorherige Prüfung durch das Patentamt. Daher wird das Gebrauchsmuster auch wesentlich schneller erteilt als ein Patent. Andererseits kann sich der Inhaber des Gebrauchsmusters nicht auf eine amtliche Prüfung seines Rechts verlassen. Im Prozess gegen einen potentiellen Rechtsverletzer muss der Inhaber des Gebrauchsmusters daher erst einmal beweisen, dass die Erfindung auch tatsächlich den Voraussetzungen eines Gebrauchsmusters entspricht.
Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass es beim Gebrauchsmuster eine sechsmonatige Neuheitsschonfrist gibt. Dies kann der Erfinder nutzen, der wegen einer bereits erfolgten Veröffentlichung seiner Erfindung kein Patent mehr beantragen kann. Schließlich sind bei einem Gebrauchsmuster die Anforderungen an die "erfinderische Höhe" geringer.